Mobile Hundeschule Sitz-Platz-Bleib

§ 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)

Auswirkungen auf Hundeschulen

 

 

 

 

Es gibt eine neue Regelung im Tierschutzgesetz, die das gewerbsmäßige Ausbilden von Hunden kontrollieren soll. Grundsätzlich ist dies sehr begrüßenswert, wir Hundetrainer haben es nun mal mit einem schützenswerten Lebewesen und dem Sozialpartner Hund zu tun.
Die Umsetzung dieser neuen Regelung stellt leider die Existenz vieler Hundeschulebetreiber in Frage.
Es soll  ein Mindestmaß an Sachkunde nachgewiesen werden, um einen Mindeststandard für Hundeschulen deutschlandweit sicherzustellen. 
Ergänzend überprüfen die Veterinärämter den tierschutzgerechten Umgang in Bezug auf die Ausbildungsmethoden.

    Wer sich weiter informieren möchte, der kann mich gerne auch persönlich ansprechen. 
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Ich habe meine Antrag auf Zulassung gestellt , meine Sachkunde nachgewiesen und wurde Genemigt. 

P.S.: diese Regelungen des Tierschutzgesetzes betreffen nur gewerbsmäßige Hundeschulen – ehrenamtliche Trainer und Hundevereine sind davon nicht betroffen.